04.04.2022
zur Laufveranstaltung
Nachdem ab 3. April viele breit angelegte Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus entfallen sind, hat auch der Veranstalter des Marathon Deutsche Weinstraße reagiert und die bisherige 2G-Regelung aufgehoben. „Gleichwohl ist es auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung in allen Bereichen, in denen sich eine Vielzahl von Menschen begegnen oder zusammen-treffen, nach wie vor geboten, Schutzmaßnahmen in eigener Verantwortung einzuhalten“, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Die aktuell gültige 33. Corona-Bekämpfungsverordnugn des Landes Rheinland-Pfalz setzt auf eine stärkere Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, wobei aber auch zukünftig die gängigen Hygieneempfehlungen beachtet werden sollten, um sich selbst und Dritte zu schützen. Daher empfiehlt der Veranstalter den Athletinnen und Athleten bis zum Überqueren der Startlinie das Tragen einer FFP2-Maske. Die Maske bleibt ein gutes Mittel, die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen“, appelliert Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Alle Läuferinnen und Läufer erhalten daher mit den Startunterlagen eine FFP2-Maske. „Zudem wird bei dem Zieleinlauf neben der schönen Finisher-Medaille eine weitere FFP2-Maske an die Athlten ausgegeben, wobei die Athleten auch hier in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie diese tragen“, so Organisationsleiter Rolf Kley.
DÜW-Info – Nr.: 143/22 Bad Dürkheim,
04. April 2022