Teilnahmebedingungen Marathon Deutsche Weinstraße

§ 1 Anwendungsbereich

Der Marathon Deutsche Weinstraße mit Duo- und Halbmarathon und dem Kinder- und Jugendlauf wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des Leichtathletikverbandes Pfalz e.V. (Kaiserlautern) durchgeführt. Veranstalter ist der Kreis Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim.


§ 2 Organisation und Sicherheit

(1) Der Veranstalter gibt u.a. organisatorische Maßnahmen zur Ablauforganisation den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung auf der Homepage www.marathon-deutsche-weinstrasse.de bekannt (Läufer-Info). Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals bzw. der eingesetzten Organisationen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

(2) Die Startnummer – die nicht übertragbar ist – muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite getragen werden. Die Startnummer darf zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Zeitmessung nicht gefaltet oder unsachgemäß verwendet werden (vgl. Transponderhandhabung). Die Startnummer darf an keine andere Person weitergegeben werden. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(3) Die Zeitmessung für alle Läufe erfolgt mit einem Transponder, der auf der Rückseite der Startnummer befestigt ist.

(4) Die Teilnahme auf anderen Sportgeräten, sowie die Nutzung von Beschallungsgeräten einschließlich Kopfhörern, ist nicht gestattet. Ebenso ist das Begleiten der Teilnehmer in jedweder Form nicht zulässig.

(5) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.


§ 3 Anmeldung – Zahlungsbedingungen – sonstige Änderungen und Hinweise

(1) Die Anmeldung ist nur online unter www.marathon-deutsche-weinstrasse.de möglich.

(2) Die Startberechtigung, die Organisationsentgelte, die Zahlungsbedingungen und weitere organisatorische Grundlagen (Teilnehmerlimit, Startunterlagen, Ummeldung, Zeitmessung etc.) dazu sind auf der Homepage www.marathon-deutsche-weinstrasse.de dargestellt. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein.

(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrags. Evtl. gebuchte Zusatzleistungen (Veranstaltungs-T-Shirt) verfallen und werden nicht erstattet. Das T-Shirt kann vor Ort im Anmeldezelt abgeholt werden, ein postalischer Versand erfolgt nicht.

(4) Ein Umstieg vom Marathon auf den Halbmarathon während der Veranstaltung ist nur bei Kilometer 8,7 möglich. Der Organisationsbeitrag für die ursprünglich gemeldete Distanz wird nicht zurückerstattet.


§ 4 Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung zur Laufveranstaltung erkennt der Teilnehmer folgenden vom Veranstalter formulierten Haftungsausschluss an:
(1) Weder der Veranstalter, die Sponsoren, die Ausrichter oder deren Vertreter übernehmen irgendwelche Haftung bei Schäden jeglicher Art, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene oder verwahrte Gegenstände (z.B. Bekleidungsstücke), Wertsachen oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher gründlich überprüfen zu lassen und die auf der Internetseite des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise (Fragenkatalog zum Gesundheits-Check) zu beachten. Der Teilnehmer erklärt: „Ich bin damit einverstanden, dass ich während des Wettkampfes auf meine Kosten medizinisch behandelt werde, falls dies beim Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Wettkampfes ratsam sein sollte.“

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgebühren werden, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 nicht zurückerstattet.

(3) Der Veranstalter geht zum Zeitpunkt der Ausschreibung davon aus, dass die Veranstaltung ohne besondere Gesundheitsauflagen durchgeführt werden kann. Zum Schutz der Athleten, Helfer, Zuschauer und aller Beteiligten behält sich der Veranstalter in Abhängigkeit von der Entwicklung der Gesundheitslage vor, von den Teilnehmenden und Begleitpersonen ggf. offizielle Gesundheitsnachweise (Impfnachweis, Antigen-Schnelltest) zu fordern. Sollten Teilnehmende die Nachweise nicht vorlegen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Laufveranstaltung und Erstattung der Startgebühr. Die Teilnehmenden stimmen bereits mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter berechtigt ist, von den Teilnehmenden entsprechende Nachweise auf Kosten der Teilnehmenden zu fordern. Sollte die Veranstaltung aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und/oder behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden können, erhalten die Teilnehmer eine Erstattung in Höhe von 60% der Startgebühr per Rücküberweisung oder per Paypal in Abhängigkeit des Eingangszahlwegs. Die Startgebühr setzt sich aus dem Startgeld (60%) und einer Servicepauschale (40%) zusammen. Die Servicepauschale deckt die ganzjährigen Vorbereitungskosten des Veranstalters ab. Nicht erstattet wird die Servicepauschale für die Organisation und Vorbereitung der Laufveranstaltung, ohne die die Veranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen der Covid-19 Pandemie für den Veranstalter nicht realisierbar wäre. Gezahlte Ummeldegebühren werden nicht erstattet. Meldegebühren für die Kinder- / Jugendläufe werden ebenfalls nicht erstattet. Gegebenenfalls gekaufte T-Shirts werden den Teilnehmern auf dem versicherten Postweg übersandt. Dafür entstehende Versandkosten in Höhe von pauschal 5 € werden dann vom Rückerstattungsbetrag der Startgebühr in Abzug gebracht. Die Teilnehmer verpflichten sich ausdrücklich den Anordnungen und Vorgaben des Veranstalters Folge zu leisten.


§ 5 Datenerhebung und –verwertung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Absatz 1 DSGVO einschließlich der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten werden zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Startnummern,

Laufzeiten und Ergebnislisten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Verarbeitung dieser Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung zwingend erforderlich. Im Falle eines Widerrufs ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. In diesem Fall gilt § 3 Absatz 3 sinngemäß. (2) Außerdem werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers über die Veranstaltung hinaus gespeichert, um ihn unter anderem über künftige Veranstaltungen und Neuigkeiten zu informieren. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gespeicherten personenbezogenen Daten, gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CD, elektronische Datenträger etc.), auch zum Zweck der eigenen Werbung, ohne Anspruch auf Vergütung u.a. über das Internet (u.a. Veranstaltungswebseite, Soziale Medien, Newsletter) und an Medien für die Berichterstattung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer hat darüber hinaus hinsichtlich der von ihm erhobenen personenbezogenen Daten folgende Rechte: a) Art. 15 DSGVO: das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
b) Art. 16 DSGVO: das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten.
c) Art. 17 DSGVO: das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten, sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung nach Maßgabe von Art. 17 DSGVO vorliegt.
d) Art. 18 DSGVO: das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
e) Art. 20 DSGVO: das Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. das Recht, sämtliche, dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen in das Internet weitergegeben werden.

(6) Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierung und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(7) Ihnen steht das Recht zu Ihre Einwilligung nach Ziffer 2 und 3 ohne Angaben von Gründen jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Kreisverwaltung Bad Dürkheim, den 26.01.2023
Organisationsleitung

subscribe
ANMELDUNG


  • DAYS
  • HOURS
  • MINUTES
  • SECONDS

Downloads

Downloads

Medaille

Medaille

Shirt

Shirt

Medaille

Schwamm

 

Rahmenprogramm

GRR
GRR
GRR
GRR
 
 
 

 
 
Urlaubsmagazin Weinland Pfalz
Urlaubsmagazin Grenzenlos