§ 1 Anwendungsbereich
Der Marathon
Deutsche Weinstraße mit Duo- und Halbmarathon und dem Kinder- und
Jugendlauf wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik
Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des Leichtathletikverbandes
Pfalz e.V. (Kaiserlautern) durchgeführt. Veranstalter ist der Kreis Bad
Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim.
§ 2 Organisation und Sicherheit
(1) Der
Veranstalter gibt u.a. organisatorische Maßnahmen zur Ablauforganisation
den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung auf der Homepage
www.marathon-deutsche-weinstrasse.de bekannt (Läufer-Info). Den
Anweisungen des Veranstalters und seines Personals bzw. der eingesetzten
Organisationen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen,
die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die
Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter
berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der
Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
(2) Die Startnummer – die nicht übertragbar ist – muss gut sichtbar
und unverändert auf der Vorderseite getragen werden. Die Startnummer
darf zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Zeitmessung nicht gefaltet
oder unsachgemäß verwendet werden (vgl. Transponderhandhabung). Die
Startnummer darf an keine andere Person weitergegeben werden. Wird die
offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert,
insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht,
so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen
(Disqualifikation).
(3) Die Zeitmessung für alle Läufe erfolgt mit einem Transponder, der auf der Rückseite der Startnummer befestigt ist.
(4) Die Teilnahme auf anderen Sportgeräten, sowie die
Nutzung von Beschallungsgeräten einschließlich Kopfhörern, ist nicht gestattet.
Ebenso ist das Begleiten der Teilnehmer in jedweder Form nicht zulässig.
(5) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst,
gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.
§ 3 Anmeldung – Zahlungsbedingungen – sonstige Änderungen und Hinweise
(1) Die Anmeldung ist nur online unter www.marathon-deutsche-weinstrasse.de möglich.
(2) Die Startberechtigung, die Organisationsentgelte, die
Zahlungsbedingungen und weitere organisatorische Grundlagen
(Teilnehmerlimit, Startunterlagen, Ummeldung, Zeitmessung etc.) dazu
sind auf der Homepage www.marathon-deutsche-weinstrasse.de dargestellt.
Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter
eingegangen sein.
(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer,
nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Organisationsbeitrags. Evtl. gebuchte Zusatzleistungen
(Veranstaltungs-T-Shirt) verfallen und werden nicht erstattet. Das
T-Shirt kann vor Ort im Anmeldezelt abgeholt werden, ein postalischer
Versand erfolgt nicht.
(4) Ein Umstieg vom Marathon auf den Halbmarathon während der
Veranstaltung ist nur bei Kilometer 8,7 möglich. Der
Organisationsbeitrag für die ursprünglich gemeldete Distanz wird nicht
zurückerstattet.
§ 4 Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zur Laufveranstaltung erkennt der Teilnehmer folgenden vom Veranstalter formulierten Haftungsausschluss an:
(1)
Weder der Veranstalter, die Sponsoren, die Ausrichter oder deren
Vertreter übernehmen irgendwelche Haftung bei Schäden jeglicher Art, die
dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen
können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene oder verwahrte
Gegenstände (z.B. Bekleidungsstücke), Wertsachen oder sonstige
Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung
für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem
Lauf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher
gründlich überprüfen zu lassen und die auf der Internetseite des
Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise (Fragenkatalog zum
Gesundheits-Check) zu beachten. Der Teilnehmer erklärt: „Ich bin damit
einverstanden, dass ich während des Wettkampfes auf meine Kosten
medizinisch behandelt werde, falls dies beim Auftreten von Verletzungen
im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des
Wettkampfes ratsam sein sollte.“
(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder
aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen
verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgebühren
werden, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 nicht zurückerstattet.
(3) Der Veranstalter geht zum Zeitpunkt der Ausschreibung davon aus,
dass die Veranstaltung ohne besondere Gesundheitsauflagen durchgeführt
werden kann. Zum Schutz der Athleten, Helfer, Zuschauer und aller
Beteiligten behält sich der Veranstalter in Abhängigkeit von der
Entwicklung der Gesundheitslage vor, von den Teilnehmenden und
Begleitpersonen ggf. offizielle Gesundheitsnachweise (Impfnachweis,
Antigen-Schnelltest) zu fordern. Sollten Teilnehmende die Nachweise
nicht vorlegen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der
Laufveranstaltung und Erstattung der Startgebühr. Die Teilnehmenden
stimmen bereits mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter berechtigt
ist, von den Teilnehmenden entsprechende Nachweise auf Kosten der
Teilnehmenden zu fordern. Sollte die Veranstaltung aufgrund der
aktuellen Gesundheitslage und/oder behördlicher Anordnung nicht
durchgeführt werden können, erhalten die Teilnehmer eine Erstattung in
Höhe von 60% der Startgebühr per Rücküberweisung oder per Paypal in
Abhängigkeit des Eingangszahlwegs. Die Startgebühr setzt sich aus dem
Startgeld (60%) und einer Servicepauschale (40%) zusammen. Die
Servicepauschale deckt die ganzjährigen Vorbereitungskosten des
Veranstalters ab. Nicht erstattet wird die Servicepauschale für die
Organisation und Vorbereitung der Laufveranstaltung, ohne die die
Veranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen der
Covid-19 Pandemie für den Veranstalter nicht realisierbar wäre. Gezahlte
Ummeldegebühren werden nicht erstattet. Meldegebühren für die Kinder- /
Jugendläufe werden ebenfalls nicht erstattet. Gegebenenfalls gekaufte
T-Shirts werden den Teilnehmern auf dem versicherten Postweg übersandt.
Dafür entstehende Versandkosten in Höhe von pauschal 5 € werden dann vom
Rückerstattungsbetrag der Startgebühr in Abzug gebracht. Die Teilnehmer
verpflichten sich ausdrücklich den Anordnungen und Vorgaben des
Veranstalters Folge zu leisten.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Absatz 1 DSGVO einschließlich der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten werden zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Startnummern,
Laufzeiten und Ergebnislisten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Abs. 1 b) DSGVO. Die Verarbeitung dieser Daten ist für die Teilnahme an
der Veranstaltung zwingend erforderlich. Im Falle eines Widerrufs ist
eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. In diesem Fall gilt §
3 Absatz 3 sinngemäß. (2) Außerdem werden die personenbezogenen Daten
des Teilnehmers über die Veranstaltung hinaus gespeichert, um ihn unter
anderem über künftige Veranstaltungen und Neuigkeiten zu informieren.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten
zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im
Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gespeicherten
personenbezogenen Daten, gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews
in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen
Vervielfältigungen (Filme, CD, elektronische Datenträger etc.), auch zum
Zweck der eigenen Werbung, ohne Anspruch auf Vergütung u.a. über das
Internet (u.a. Veranstaltungswebseite, Soziale Medien, Newsletter) und
an Medien für die Berichterstattung weitergegeben, verbreitet und
veröffentlicht werden. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer
einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum
Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim
Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma
produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich,
dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer hat darüber hinaus hinsichtlich der von ihm
erhobenen personenbezogenen Daten folgende Rechte: a) Art. 15 DSGVO: das
Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
b) Art. 16 DSGVO: das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten.
c)
Art. 17 DSGVO: das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten,
sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung nach Maßgabe von Art.
17 DSGVO vorliegt.
d) Art. 18 DSGVO: das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
e)
Art. 20 DSGVO: das Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. das Recht,
sämtliche, dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen
Daten einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu
erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu
verlangen.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen in das Internet weitergegeben werden.
(6) Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierung und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(7) Ihnen steht das Recht zu Ihre Einwilligung nach Ziffer 2 und 3 ohne Angaben von Gründen jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, den 26.01.2023
Organisationsleitung