Wir (Kreisverwaltung Bad Dürkheim) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.marathon-deutsche-weinstrasse.de/.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Vertreten durch:
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld
Verantwortlich für den Inhalt: Rolf Kley
Telefon: 06322 961 0
Telefax: 06322 9611156
E-Mail: info@Marathon-Deutsche-Weinstrasse.de
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zum 27.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die Website wurde anhand der „WAVE Web Accessibility Evaluation Tools“ der Utah State University evaluiert.
Über das Tool: https://wave.webaim.org/
Wir
bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien
Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu
Folgendes:
Die Website wurde hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit, Kontrasten und Alternativtexten optimiert. Ein Barrierefreiheitsmenü wurde installiert, über das zusätzliche
Einstellungen für die Barrierefreiheit vorgenommen werden können:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Weitere
Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der
Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit,
Soziales, Transformation und Digitalisierung unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.
Oder wenden Sie sich direkt an:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131/1653-42
Telefax: 06131/161753-42
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Alternativ können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.